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请将“Der Schuldner, der das geliehene Geld als Kapital verwendet hat, muß aber nicht nur die geliehene Hauptsumme an den Eigentümer zurückzahlen, sondern auch noch einen Teil des erzielten Profits als Zins. Der Zins ist der „Preis", den der Schuldner für das potentielle Kapital zu entrichten hat - ein „irrationeller Ausdruck" vom Standpunkt der einfachen Ware, oder auch vom Standpunkt des Kapitals aus, das als Warenkapital füngiert, wie Marx betont (II.4.2/426; 25/366). Hier aber wird das Kapital selbst als Kapital zur Ware, sein „Preis" ist dann bestimmt nicht durch seinen Wert, sondern durch seine Verwertung (11.4.2/429; 25/367).
Der Profit, den das Kapital abwirft, spaltet sich somit in Zins (den der Kapitaleigentümer erhält) und Unternehmergewinn (den Rest des Profits, der beim fungierenden Kapitalisten verbleibt). Diese Spaltung existiert aber nicht nur für den Unternehmer der fremdes Kapital benutzt und tatsächlich Zins zahlen muß, sie verfestigt sich in eine Teilung, die auch für den Kapitalisten, der nur mit eigenem Kapital arbeitet, Gültigkeit erlangt; auch dieser unterscheidet den Zins vom Unternehmergewinn.
Ist der von einem Kapital erzielte Bruttoprofit gleich dem Durchschnittsprofit, dann hängt der Unternehmergewinn nur von der Größe des Zinses ab. Tatsächlich schwankt der Profit eines Einzelkapitals lediglich um den Durchschnittsprofit, seine Größe hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie auch von den Entscheidungen des Unternehmers ab. So kann sich der Schein verfestigen, als sei einerseits der Zins eine „blosse Frucht des Capitaleigenthums, des Capitals an sich, abstrahirt vom Reproductionsproceß, des Capitals, soweit es nicht 'arbeitet', nicht functionirt" und als sei andererseits der Unternehmergewinn „Frucht des Processirens des Capitals" und damit der aktiven Rolle des Unternehmers (II.4.2/445; 25/387). Zins und Unternehmergewinn scheinen somit aus zwei völlig verschiedenen Quellen zu stammen.
Damit ergeben sich auch ganz neue Gegensätze: das zinstragende Kapital steht als solches nicht der Lohnarbeit gegenüber, sondern dem funktionierenden Kapital; der Vermögensbesitzer dem borgenden Unternehmer. Der Unternehmer seinerseits scheint auch nicht im Gegensatz zur Lohnarbeit zu stehen, denn seinen Untemehmergewinn erhält er nicht als Eigentümer des Kapitals, sondern aufgrund seiner Funktionen als Nicht-Eigentümer - gewissermaßen als Arbeiter (II.4.2/450f; 25/392f).
Indem der Zins aus dem Kapitaleigentum als solchem zu entspringen scheint, somit nur das Geld selbst aber scheinbar keinen Produktionsprozeß mehr voraussetzt, erreicht im zinstragenden Kapital
„das Capitalverhältniß seine äusserlichste und fetischartigste Form. Wir haben hier G-G’, Geld das mehr Geld setzt, sich selbst verwerthenden Werth, ohne den Proceß, der diese Extreme vermittelt (11.4.2/461; 25/404).54
Die Frage, wie sich der vom fungierenden Kapitalisten an den Kapitaleigentümer als Zins gezahlte Anteil des Profits bestimmt, also die Frage, wovon die Höhe der Zinsrate abhängt, läßt sich für Marx nicht aus „allgemeinen Gesetzen" ableiten (II.4.2/437; 25/376): das Kapital fungiert nur einmal und wirft einen bestimmten Profit ab. Dessen Teilung sei „an und für sich ein rein empirisches Faktum" (ebd.), ein Resultat der Konkurrenz von Verleihern und Borgern, die aber kein zugrundeliegendes Gesetz zum Ausdruck bringt.55 Zwar läßt sich im industriellen Zyklus eine typische Bewegung der Zinsrate beobachten, in Zeiten der Prosperität ist der Zinssatz niedrig, steigt dann an und erreicht während der Krise den Höhepunkt. Doch über das jeweils durchschnittliche Niveau der Zinsrate läßt sich keine allgemeine Aussage machen.
Zinstragendes Kapital ist nicht, wie das Waren- und das Geldhandlungskapital die Verselbständigung eines funktionellen Abschnitts im Kreislaufprozeß des Kapitals. Es ist vielmehr eine „abgeleitete" Bestimmung, insofern der Begriff des zinstragenden Kapitals die (begrifflich) fertig bestimmte Durchschnittsprofitrate voraussetzt. Daß das zinstragende Kapital eine abgeleitete Bestimmung ist und daß der Zins aus dem Profit gezahlt werden muß, wurde nun häufig so verstanden, daß das zinstragende Kapital eine dem industriellen Kapital gegenüber untergeordnete Bedeutung habe und daß die Profitrate die Zinsrate bestimmen würde.56 Dabei wird aber die begriffliche Entwicklung der Kategorien mit der realen Wirkung der untersuchten Verhältnisse verwechselt; das Verhältnis von Bewegung der Profitrate und Bewegung Zinsrate ist hier noch gar nicht systematisch angesprochen. Das Wesentliche an der Marxschen Analyse des zinstragenden Kapitals ist nicht allein das quantitative Argument, daß der Zinssatz (zumindest unter gewöhnlichen Bedingungen) kleiner als die Durchschnittsprofitrate sein muß, sondern das qualitative Ar-
gument, daß Geld nur deshalb zu zinstragendem Kapital werden kann, weil es möglich ist, dieses Geld als Kapital zu benutzen.51 Natürlich kann Geld auch gegen Zins verliehen werden, ohne daß es vom Borger als Kapital benutzt wird. Hier geht es aber nicht um diese allgemeine Möglichkeit des Zinses, die nicht einmal Geld, sondern lediglich irgendeine Form übertragbaren Eigentums voraussetzt, sondern um die spezifisch kapitalistische Formbestimmung des Zinses, d.h. um den Unterschied vom bloßen „Wucher", der auch unter vorkapitalistischen Verhältnissen existierte und häufig die Tendenz hatte, den Schuldner in den Ruin zu treiben. Unter kapitalistischen Verhältnissen ermöglicht es das zinstragende Kapital dem fungierenden Kapitalisten, seinen Reichtum und die Verwertung seines eigenen Kapitals erheblich zu steigern, indem er sich nicht nur den Profit aneignet, der von diesem Kapital abgeworfen wird, sondern auch noch den Unternehmergewinn, der ihm vom geliehenen Kapital nach Abzug des Zinses bleibt. Die Verschuldung der Einzelkapitale ist daher der Normalfall und nicht etwa schon ein Krisensymptom.
Kredit und fiktives Kapital
Die Darstellung des Kredits in Punkt 5 des fünften Kapitels wirft sowohl auf der inhaltlichen als auch auf der methodologischen Ebene erhebliche Probleme auf.58 Die inhaltlichen Probleme resultieren zunächst einmal aus dem Grad der Ausarbeitung des Textes. Engels charakterisierte im Vorwort zu seiner Ausgabe des dritten Bandes den Zustand dieses Teils des Manuskriptes sehr treffend:
„Hier liegt also nicht ein fertiger Entwurf vor, nicht einmal ein Schema, dessen Umrisse auszufüllen wären, sondern nur ein Ansatz von Ausarbeitung, der mehr als einmal in einen ungeordneten Haufen von Notizen, Bemerkungen, Materialien in Auszugsform verläuft." (25/12)
Tatsächlich bricht der Text oft ab, ohne daß zu erkennen wäre, wie der Gedankengang weitergeführt werden sollte und viele angesprochene Fragen, bleiben ungelöst in Raum stehen. Bis zur Veröffentlichung des Marxschen Originalmanuskriptes in der MEGA im Jahre 1993 wurde die Interpretation auch noch dadurch erschwert, daß Engels, wie ebenfalls seinem Vorwort zu
entnehmen ist, gerade in diesem Teil des Textes eine erhebliche Zahl von Umstellungen vorgenommen hat. Wieweit Engels bei seiner Redaktion in den Text eingegriffen hat, blieb aber unklar, da er seine Textveränderungen nur insoweit kennzeichnete als sie „nicht bloß formeller Natur" (25/14) gewesen seien, was ein recht dehnbarer Begriff ist. Über den von Marx tatsächlich erreichten Ausarbeitungsstand der Kredittheorie konnte so letztlich keine Klarheit herrschen.
Das methodologische Problem besteht darin, daß Marx der Behandlung des Kredits zwar einerseits einen recht breiten Raum widmet, daß er aber andererseits im Rahmen methodischer Überlegungen die Betrachtung des Kredits aus der Darstellung der „allgemeinen Natur des Kapitals" mehr oder weniger ausschließt, und zwar sowohl bevor er sich dem Kredit zuwendet (11.4.2/178; 25/120), als auch in Teilen des Manuskriptes, die danach abgefaßt wurden (II.4.2/852; 25/839). Ganz unabhängig vom Grad der Ausarbeitung ist daher zunächst einmal unklar, welchen theoretischen Stellenwert die Darstellung des Kredits überhaupt haben sollte.”翻译为中文